Zielgebietsinformationen


Land Pass Visa Rückflugticket
 
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja


Hinweis

a) Die meisten Reisen werden von der offiziellen staatlichen Reiseagentur China International Travel Service CITS (Internet: www.cits.net) organisiert. Normalerweise übernimmt der Reiseveranstalter die Abwicklung der Formalitäten, Individualreisende können dies jedoch auch selbst übernehmen. Grundsätzlich müssen Reisende im Besitz von Rück- oder Weiterreisetickets sein. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen und Fremdenverkehrsämter.

(b) Die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist nur im Rahmen einer Gruppenreise und mit schriftlicher Sondergenehmigung möglich.

(c) Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.


Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein, bei zwei- oder mehrmaliger Einreise mindestens 9 Monate.


Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.


Visum

Erforderlich für alle Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.


Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Std. weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum. Der Transitraum darf verlassen werden, jedoch nicht der Flughafen. Unter anderem deutsche, österreichische und schweizer Transitreisende sowie alle EU-Bürger können sich unter den oben genannten Bedingungen max. 72 Stunden an den Flughäfen/Städten Shanghai Hongqiao, Pudong, Peking, Chengdu, Chongqing (Tschungking), Guangzhou Baiyun in der Provinz Guangdong sowie Shenyang und Dalian in der nordöstlichen Provinz Liaoning aufhalten, vorausgesetzt sie verfügen über ein gültiges Flugticket zur Ausreise aus China (VR). Ein- und Ausreise muss in Beijing, Shanghai oder in Guangzhou jeweils am Flughafen erfolgen. Ein gültiger Reisepass ist notwendig, sowie ein gültiges Flugticket für das Drittland, das die Ausreise aus den oben genannten Orten in das Drittland innerhalb von 72 Stunden nachweist. Der Kurzbesucher darf die oben genannten Orte nicht verlassen bzw. über Landweg ein- und ausreisen. Die Reisenden müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Polizeistation registrieren lassen. Weitere Informationen über das Transit ohne Visum erhalten Sie über das Auswärtige Amt bzw. über die chinesische Botschaft in Berlin.


Visaarten

Kategorien: Visa für kommerzielle Besuche, nicht-kommerzielle Besuche, touristische Aufenthalte, lange Aufenthalte, hochrangige Personen, Besuche von nicht-chinesischen Staatsbürgern, Besuche von chinesischen Staatsbürgen und Visa für Flugzeug-Crews. Dazu kommen Studentenvisa, Journalistenvisa, Transitvisa, Gruppen-, sowie Visa für Familienbesuche.

Touristen- und Gruppenvisa werden normalerweise für Pauschalreisende ausgestellt. Touristenvisa werden jedoch auch für Individualreisende ausgestellt.


Visagebühren

Deutschland:
Die folgenden Visumgebühren gelten für deutsche Staatsbürger: Zusätzliche Konsularprovider-Gebühr pro Pass und alle Visaarten: 30 Euro.

Touristen
- und Geschäftsvisum (3 Monate gültig für Aufenthalte von jeweils max. 30 Tagen): 30 Euro; (einmalige Einreise), 45 Euro; (zweimalige Einreise); 60 Euro; (mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum (6 Monate gültig): 60 Euro; (mehrmalige Einreise)
Geschäftsvisum (12 Monate gültig): 90 Euro; (mehrmalige Einreise).

Für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland gelten folgende Visumgegühren:
Touristen- und Geschäftsvisum (3 Monate gültig für Aufenthalte von jeweils max. 30 Tagen): 30 Euro; (einmalige Einreise), 50 Euro; (zweimalige Einreise); 70 Euro; (mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum (6 Monate gültig): 70 Euro; (mehrmalige Einreise)
Geschäftsvisum (12 Monate gültig): 100 Euro; (mehrmalige Einreise).

Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag (Annahme bis 11.00 Uhr): 30 Euro; pro Person; innerhalb von 2 Arbeitstagen: 20 Euro; pro Person.

Die Verlängerung des Visums ist unter bestimmten Umständen in China möglich.

Österreich:
Die folgenden Visumgebühren gelten für österreichische Staatsbürger:

einmaliges Einreisevisum (bis zu 3 Monate gültig): 30 Euro;,
zweimaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 45 Euro;;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 60 Euro;;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu einem Jahr gültig): 90 Euro;;

Für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis für Österreich gelten folgende Visumgegühren:
einmaliges Einreisevisum (bis zu 3 Monate gültig): 33 Euro;,
zweimaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 50 Euro;;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu 6 Monate gültig): 70 Euro;;
mehrmaliges Einreisevisum (bis zu einem Jahr gültig): 100 Euro;;

Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag (Annahme bis 10.00 Uhr): 33 Euro;, innerhalb von 3 Arbeitstagen: 23 Euro;

Die Verlängerung des Visums ist unter bestimmten Umständen in China möglich.

Schweiz:
Die folgenden Visumgebühren gelten für Schweizer Staatsbürger:

Touristen- und Geschäftsvisum: 80 CHF (einmalige Einreise, 3 Monate gültig), 100 CHF (zweimalige Einreise, 6 Monate gültig), 130 CHF (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig), 190 CHF (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).
Gruppenvisum: 80% der Gebühr des Einzelvisums.
Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
am gleichen Tag (Annahme nur bis 11.00 Uhr): 50 CHF pro Person, innerhalb von 2 Arbeitstagen: 35 CHF pro Person. Gruppenreisen: 15 CHF pro Person.

Die Visumgebühren für ausländische Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz sind im Einzelnen bei der konsularischen Vertretung zu erfragen.

Die Verlängerung des Visums ist unter best. Umständen in China möglich.

Achtung: Touristenvisa mit mehrmaliger Einreise werden nur Kreuzfahrtpassagieren gewährt (s. Gültigkeitsdauer).


Gültigkeitsdauer

Touristenvisum: 3 Monate (ein-, zwei- und mehrmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 6 Monate (mehrmalige Einreise), 12 Monate (mehrmalige Einreise).
Transitvisa: maximal 7 Tage.

Hinweis: Touristenvisa für 3 Monate mit mehrmaliger Einreise werden nur an Kreuzfahrtpassagiere vergeben und nur dann, wenn nachweisbar ist, dass die mehrmalige Einreise im Laufe der Kreuzfahrt tatsächlich notwendig ist. Mit Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung ist zu rechnen.


Antragstellung

Deutschland Diplomaten- und Servicevisa persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Die Beantragung von Visa per Post ist nicht möglich. Wer nicht persönlich erscheinen kann, sollte sich an Visum-Agenturen oder Botendienste wenden. Auch Reiseveranstalter nehmen Visabeantragungen vor. Alle anderen Visaarten (z.B. Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum etc.) müssen bei einem Konsularprovider beantragt werden (Visaservice-Zentrale Berlin, Invaliden Str. 116-119, Tel: (030) 979 92 00 00, Internet: www.visaforchina.org. Visaservice-Zentrale Frankfurt, Bockenheimer Landstr. 51-53, 60325 Frankfurt am Main, Tel: (069) 26 91 91 30, Internet: www.visaforchina.org. Visaservice-Zentrale München, Lutzstr. 2, 80687 München, Tel: (089) 58 92 74 60, Internet: www.visaforchina.org. Visaservice-Zentrale Hamburg, Willy-Brandt-Str. 57, 5. OG, 20457 Hamburg, Tel: (040) 323 10 60 00, Internet: www.visaforchina.org. Antragsformulare stehen auf den Internetseiten der chinesischen Botschaften in Berlin, Wien und Bern zum Ausdrucken zur Verfügung. Österreich und Schweiz Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Die Beantragung von Visa per Post ist nicht möglich. Wer nicht persönlich erscheinen kann, sollte sich an Visum-Agenturen oder Botendienste wenden. Auch Reiseveranstalter nehmen Visabeantragungen vor.
Antragsformulare stehen auf den Internetseiten der chinesischen Botschaften in Berlin, Wien und Bern zum Ausdrucken zur Verfügung.


Antragstellung

Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 aktuelles (nicht älter als 6 Monate), biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm) mit weißem Hintergrund.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist und mindestens zwei freie und gegenüberliegende Seiten enthält.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(e) Kopie aller bezahlten Hotelreservierungen mit Angaben zur An- und Abreise, Adressen und Telefonnummern der Hotels für den gesamten Aufenthalt (bzw. Nachweis des abgebuchten Betrages vom Konto).
(f) Kopie des bezahlten Flugtickets (bzw. Nachweis des abgebuchten Betrages vom Konto). Visum für zwei- und mehrmalige Einreise nur mit entsprechender Buchungsbestätigung.
(g) Gebühr (in bar bei Antragstellung).
(h) ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitsbewilligung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Ansonsten muss der Visumantrag im Heimatland gestellt werden. (i) detaillierter Reiseplan (genaue Auflistung aller Orte, die besucht werden) Geschäftsvisum:
(a) - (h) und (i) Arbeitsgenehmigung (Employment License) (für die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung wird eventuell ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt);
(j) Einladungsschreiben im Original eines Ministeriums, Provinzregierung, einer ermächtigten Firma (und ein Certificate of Registration) oder einer offiziellen chinesischen Organisation (bitte im Einzelfall genau erfragen). Visum für 12 Monate: Kopie des abgelaufenen Visums der gleichen Kategorie, das nicht älter als 6 Monate sein darf, oder offizielle Einladung chinesischer Behörden für die gewünschte Visumkategorie. Gruppenvisum:
(j) zusätzlich Bestätigung (Brief oder Fax) des chinesischen Reiseveranstalters, nummerierte Passkopien aller Reiseteilnehmer sowie eine Liste der Reiseteilnehmer in dreifacher Ausfertigung. Visum für private Besuche:
(k) Einladungsbrief mit Kopie des Reisepasses und der chinesischen Aufenthaltsgenehmigung der zu besuchenden nicht-chinesischen Person bzw. Kopie der chinesischen Identitätskarte des zu besuchenden chinesischen Staatsbürgers. (Chinesisches Konsulat in München: Mit Ausstellungsdatum sowie mit Name und Telefonnummer der Kontaktperson in China, die Einladung darf nicht älter als sechs Monate sein.)
(l) Visum, das zur mehrmaligen Einreise berechtigt: Einladungsschreiben von einem zuständigen chinesischen Ministerium. Tibet-Reisende benötigen neben dem Visum für die VR China auch eine Sondergenehmigung des tibetischen Fremdenverkehrsamtes. Hinweis: Es ist in jedem Fall dringend ratsam, sich zum genauen Umfang der Antragsunterlagen im Einzelfall bei der chinesischen Botschaft zu erkundigen.


Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.


Bearbeitungszeit

Visa sollten so früh wie möglich, jedoch frühestens 50 Tage in Deutschland und frühestens 90 Tage in der Schweiz vor der geplanten Abreise beantragt werden. Da alle Visa von den Behörden ausgestellt und je nach Wichtigkeitsgrad bearbeitet werden, kann es unter Umständen einige Zeit dauern, bis einem Antrag stattgegeben wird. In der Regel dauert die Visabearbeitung in allen Konsulaten mindestens 4 Arbeitstage.
Expressbearbeitung ist in keinem chinesischen Konsulat in Deutschland möglich. Aktueller Hinweis: Derzeit verzögert sich in Berlin und in Frankfurt die Bearbeitung aller Visumkategorien um mehrere Wochen.


Einreisebeschränkungen

Sonderregelungen gelten für Hongkong und Macau.
Für Reisen nach Urumqi wird eine Einreisegenehmigung in Form einer offiziellen Einladung verlangt. Diese kann beim Fremdenverkehrsamt in Xinjiang oder bei einem anerkannten Reisebüro in Xinjiang beantragt werden.

Für Individual- und Gruppenreisen nach Tibet werden offizielle Reisegenehmigungen (TAR Permit) des tibetischen Fremdenverkehrsamtes erteilt (in Peking: 118 Beisihuan Douglu, 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: (010) 64 98 03 73), die auch über die Botschaften erhältlich sind. Weitere Informationen von den chinesischen Botschaften und Konsulaten.


Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.


Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.


Meldepflicht

Für Besucher besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Hotels übernehmen die Meldung automatisch.


Dokumente bei der Einreise

(a) Rück- oder Weiterreisetickets
(b) Ggf. Reisepapiere für Drittländer
(c) ausreichende Geldmittel und Hotelvoucher.


Einreise mit Haustieren

Vögel dürfen nicht nach China eingeführt werden.
Für Katzen und Hunde (max. 1 Tier pro Passagier) werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, die vom Amtstierarzt des Herkunftlands ausgestellt wurden, benötigt. Das Tollwutimpfzertifikat ist mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise gültig. Für Katzen und Hunde besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 7 Tagen (Pudong Airport) bzw. 30 Tagen (alle anderen Flughäfen). Die Kosten trägt der Tierhalter.
Anmerkung: Katzen, Hunde und andere Haustiere sind in chinesischen Hotels verboten.